Faires Miteinander

Mediationen bei Diskriminierung aufgrund einer Behinderung 

Alle Menschen haben das Recht, gleichberechtigt am Leben teilzuhaben.
Doch im Alltag stoßen Menschen mit Behinderung oft auf Grenzen, die sie ausschließen – manchmal offen, manchmal kaum bemerkbar.

Das Behindertengleichstellungsgesetz schützt vor Diskriminierung –
aber nicht jede Benachteiligung ist auf den ersten Blick zu erkennen.
Manche zeigt sich direkt, etwa durch verweigerten Zutritt. Andere wirken indirekt – etwa durch fehlende Barrierefreiheit oder unzugängliche Informationen.

Welche Rolle spielt Mediation?

Wenn eine Diskriminierung vermutet wird, können Sie als  Betroffene beim Sozialministeriumservice eine kostenlose Schlichtung beantragen.
Ziel ist eine außergerichtliche Einigung – bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Im Rahmen dieser Schlichtung kann auch eine Mediation stattfinden, wenn alle Beteiligten zustimmen.
Diese Mediation wird vom Sozialministeriumservice finanziert und kann bis zu zehn Stunden dauern.

Sie findet vertraulich und in geschützter Atmosphäre statt – oft ist sie ein wertvoller Schritt zur Verständigung.

So läuft das Verfahren ab – Schritt für Schritt

Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, finden Sie hier eine kurze Übersicht. 

1. Schlichtungsantrag stellen
Sie reichen einen Antrag bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice ein.
Die Schlichtung ist kostenlos und kann ohne juristische Vertretung erfolgen. 

2. Schlichtungsgespräch führen
Beim ersten Schlichtungsgespräch wird geklärt,
ob alle Beteiligten bereit sind, eine Mediation durchzuführen.

3. Mediator*in auswählen
Die Konfliktparteien wählen gemeinsam eine Mediatorin oder einen Mediator aus dem offiziellen Pool .

4. Mediation durchführen
Die Mediation kann bis zu 10 Stunden kostenlos in Anspruch genommen werden.
Während dieser Zeit ruht das Schlichtungsverfahren. 

5. Abschluss der Mediation
Kommt es zu einer Einigung, wird diese schriftlich festgehalten.
Kommt keine Einigung zustande, erhalten Sie eine Bestätigung über die „Nicht-Einigung“. Damit können rechtliche Schritte eingeleitet werden. 

Ich unterstütze Sie gern dabei, Diskriminierung außergerichtlich zu klären

– vertraulich, respektvoll und im Rahmen eines klaren Verfahrens. 

Es gilt die Datenschutzerklärung.