Mediation und Konfliktcoaching

Mediation

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Beilegung von Konflikten. 

Im Mittelpunkt dieser Methode steht die Überzeugung, dass diejenigen, die den Konflikt erleben, auch am besten in der Lage sind, die Lösungen zu erarbeiten, die ihren Bedürfnissen und Interessen gerecht werden.

Ziel ist es, durch Kommunikation und Kooperation eine für alle Beteiligten akzeptable Vereinbarung zu erzielen. 

Mein Angebot für Sie

Mediationen in der Wirtschaft

Als Mediatorin biete ich mediative Begleitung und Unterstützung in allen unternehmensinternen Konflikten zwischen Einzelpersonen, Gruppen und Abteilungen an, mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Management und Belegschaftsvertretungen, sowie mediative Begleitung und Unterstützung in grundsätzlichen Strukturfragen.

Familienmediationen

Familienmediation kann in verschiedenen Kontexten eingesetzt werden, einschließlich Trennung oder Scheidung, Erbschaftsangelegenheiten, Problemen mit der Kindererziehung und anderen familiären Konfliktsituationen. Durch die aktive Beteiligung aller Familienmitglieder bietet die Mediation die Möglichkeit, langfristige, akzeptable Lösungen zu finden und die Beziehungen innerhalb der Familie zu verbessern.

Mediationen bei Diskriminierung aufgrund einer Behinderung

Das Behindertengleichstellungs-Recht bietet Schutz vor unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung.
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“ (BGBl. I Nr. 87/1997) 

Lehrlingsmediation

Bei beabsichtigter außerordentlicher Auflösung des Lehrverhältnisses ist eine Mediation in Österreich gesetzlich vorgeschrieben.
Das Mediationsverfahren verfolgt das Ziel, dass ArbeitgeberInnen und Lehrlinge die Möglichkeit erhalten, vorhandene Probleme zu erörtern und nach Möglichkeit zu lösen. 

Ein Grundprinzip der Mediation ist,

dass alle Beteiligten von Anfang an Einfluss auf das Ergebnis haben.

Eine Konfliktlösung ist nur dann stabil, akzeptiert und nachhaltig, wenn am Ende niemand gewinnt und niemand verliert, sondern ein gemeinsam getragener Konsens entsteht.

Diese Empowerment-Strategie fördert nicht nur die Nachhaltigkeit der Lösungen, sondern stärkt auch die zwischenmenschlichen Beziehungen, indem sie auf Verständigung und Zusammenarbeit setzt.

Meine Arbeitsweise

Mediation

Als Mediatorin schaffe ich einen sicheren Raum, in dem alle Konfliktparteien offen über ihre Anliegen, Bedürfnisse und Perspektiven sprechen können.

Meine Aufgabe ist es, den Prozess zu strukturieren und einen klaren Rahmen zu bieten, damit die Mediation in einer respektvollen und wertschätzenden Atmosphäre abläuft. So unterstütze ich Sie dabei, konstruktive Lösungen zu finden, die die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigen. 

Co-Mediation

Co-Mediationen, bei denen zwei MediatorInnen gemeinsam arbeiten, bieten zahlreiche Vorteile und sind besonders bei komplexen oder vielschichtigen Konflikten, die mehrere Parteien oder umfangreiche Themen betreffen sinnvoll.

Moderation

Die Moderation ist eine Methode, die darauf abzielt, Diskussionen und Entscheidungsprozesse in Gruppen strukturiert und effektiv zu gestalten. Durch die Anwendung verschiedener Moderationstechniken wird dafür gesorgt, dass Diskussionen zielgerichtet und produktiv verlaufen, sodass alle Beteiligten zu Wort kommen und ihre Beiträge einbringen können. 


Moderationen bieten zudem die Möglichkeit, gemeinsam an Verbesserungen zu arbeiten und die Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe zu stärken. Themen wie Prozessoptimierungen, bessere Kommunikation und effiziente Arbeitsabläufe können dabei im Mittelpunkt stehen. So wird nicht nur ein harmonisches Miteinander gefördert, sondern auch die Grundlage für eine produktive und positive Zusammenarbeit geschaffen.

Freiwilligkeit

Die Teilnahme an einer Mediation ist, bis auf wenige Ausnahmen an Freiwilligkeit gebunden. Dies trifft sowohl für die Parteien, als auch für mich als Mediatorin zu. 

Vertraulichkeit

 Wir vereinbaren Gesprächsregeln und verständigen uns auf Vertraulichkeit. Dies bedeutet, dass Gesprochenes nicht aus der Mediation hinausgetragen wird.

Allparteilichkeit

Allparteilichkeit bedeutet, dass ich als Mediatorin alle Konfliktparteien gleichermaßen unterstütze und keine Seite bevorzuge. 

Verschwiegenheit

Als Mediatorin bin ich zur Verschwiegenheit über das in der Mediation Besprochene laut Zivilrechts-Mediations-Gesetz verpflichtet und in einem allfällig folgenden Gerichtsverfahren von der Zeugenaussage entbunden. 

Gestaltung und Verantwortung für den Inhalt

Als Mediatorin bin ich für den Ablauf und die Struktur des Verfahrens verantwortlich und stelle sicher, dass die Gespräche in einer wertschätzenden Atmosphäre stattfinden können. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt der Mediation liegt bei den Parteien.

Gemeinsame Vereinbarung

 Die Mediation ist ein lösungsorientiertes Verfahren. Sie hat zum Ziel , eine tragfähige und haltbare Vereinbarung zu erzielen. Die anfängliche Ergebnisoffenheit entwickelt sich im Laufe der Mediation hin zu einer Lösung, die von allen Parteien getragen wird. In meiner Rolle als Mediatorin fasse ich den gefundenen Lösungsvorschlag zusammen 
und fixiere ihn schriftlich. 

Gut zu wissen

Wie gelangt mein Konflikt zur Mediation?

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Jede Person, die sich in einer Konfliktsituation befindet, kann selbständig einen Mediator bzw. eine Mediatorin kontaktieren. Auf Wunsch nehmen ich gerne unverbindlich Kontakt mit allen anderen Konfliktbeteiligten auf, um die Option einer Mediation zu besprechen. 
 

Während des Erstgesprächs wird gemeinsam erörtert, ob die Mediation das geeignete Instrument zur Klärung des Konflikts ist und ob alle Beteiligten daran teilnehmen möchten, da die Freiwilligkeit ein Kernelement der Mediation darstellt.


Die Mediation kann jederzeit von allen Beteiligten beendet werden.

Wie lange dauert eine Mediation?

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Mediationen sind genau so individuell wie unsere Konflikte.
Die Anzahl der Sitzungen, die für die Klärung eines Konflikts erforderlich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter

  •  die Komplexität der Ausgangssituation, 
  • die Anzahl der beteiligten Personen, 
  • die Vielzahl der Themen und 
  • die Mitwirkung der Beteiligten. 

In der Regel dauert eine einzelne Sitzung etwa 1½ bis 2 Stunden. Der Zeitraum zwischen den Sitzungen wird gemeinsam festgelegt und ergibt sich aus dem Verlauf der Gespräche. 

 In unterschiedlichen Kontexten, wie etwa bei Wirtschaftsmediationen, besteht die Option, längere Sitzungen zu vereinbaren. 

Was bedeutet "Fristenhemmung" in der Mediation?

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Die Mediation durch eingetragene MediatorInnen hemmt gesetzliche Fristen. Das bedeutet, dass der Anspruch auf Geltendmachung eines Rechts nicht verloren geht. Bei bereits anhängigen Gerichtsverfahren tritt durch den Beginn einer Mediation im Verfahren Ruhen ein. Falls der Einigungsversuch scheitert, besteht für die Parteien die Möglichkeit, den Streit gegebenenfalls gerichtlich weiterzuführen.


Dies wird in § 22  Zivilrechts-Mediations-Gesetz folgendermaßen formuliert:
Hemmung von Fristen
§ 22 (1) Der Beginn und die gehörige Fortsetzung einer Mediation durch einen eingetragenen Mediator hemmen Anfang und Fortlauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche.

(2) Die Parteien können schriftlich vereinbaren, dass die Hemmung auch andere zwischen ihnen bestehende Ansprüche, die von der Mediation nicht betroffen sind, umfasst. Betrifft die Mediation Rechte und Ansprüche aus dem Familienrecht, so umfasst die Hemmung auch ohne schriftliche Vereinbarung sämtliche wechselseitigen oder von den Parteien gegeneinander wahrzunehmenden Rechte und Ansprüche familienrechtlicher Art, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren. 

Was bedeutet "eingetragene Mediatorin"?

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MediatorInnen, welche die im Zivilrechts-Mediations-Gesetz erforderlichen Voraussetzungen (Nachweis fachlicher Qualifikation, Vertrauenswürdigkeit, ein Mindestalter und den Abschluss einer Haftpflichtversicherung) erfüllen, können einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der Mediatorinnen und Mediatoren beim Bundesministerium für Justiz stellen.


Eingetragene MediatorInnen sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen nicht als ZeugInnen in Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Mediation vernommen werden. Regelung findet ebenfalls das Inkrafttreten der Fristenhemmung während eines  Mediationsverfahrens.