Mit meiner Expertise als Mediatorin begleite ich Sie professionell und empathisch in diesen Bereichen:
Wirtschaftsmediation
Mediation im Wirtschaftskontext ist ein effektives Verfahren, um Konflikte auf verschiedenen Ebenen innerhalb eines Unternehmens oder zwischen Geschäftspartnern konstruktiv und zukunftsorientiert zu lösen. Sie bietet eine strukturierte Möglichkeit, Spannungen frühzeitig zu klären und Eskalationen zu vermeiden, die zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten oder langfristigen Belastungen der Geschäftsbeziehungen führen könnten.
Einsatzbereiche der Mediation im wirtschaftlichen Umfeld sind vielfältig:
- Konflikte zwischen Mitarbeitenden: Unternehmensinterne Konflikte wie Spannungen im Team oder Unstimmigkeiten zwischen Abteilungen können den Betriebsablauf erheblich stören. Mediation hilft, diese Konflikte offen anzusprechen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.
- Konflikte auf Führungsebene: Unstimmigkeiten zwischen Führungskräften oder zwischen Geschäftsleitung und Mitarbeitenden können sich negativ auf die Unternehmenskultur und Entscheidungsprozesse auswirken. Mediation fördert hier eine konstruktive Kommunikation und Entscheidungsfindung.
- Konflikte zwischen Unternehmen: Ob es sich um Streitigkeiten zwischen Geschäftspartnern, Lieferanten oder Kunden handelt – Mediation ermöglicht es, Lösungen zu finden, die langfristige Geschäftsbeziehungen bewahren und zukünftige Zusammenarbeit ermöglichen.
- Verhandlungen und Vertragsstreitigkeiten: Bei Vertragsverhandlungen oder Meinungsverschiedenheiten über Vertragsauslegungen kann Mediation als neutraler Rahmen dienen, in dem beide Seiten ihre Interessen vertreten und gemeinsam zu einer Einigung gelangen können.
- Mediative Begleitung und Unterstützung in grundsätzlichen Strukturfragen, wie z.B. Unternehmensnachfolge
Mediation im Wirtschaftskontext zeichnet sich dadurch aus, dass sie diskret, effizient und lösungsorientiert ist. Sie hilft, Geschäftsbeziehungen zu erhalten, Zeit und Kosten zu sparen und den Fokus auf zukünftige Zusammenarbeit zu legen.
Lehrlingsmediation
Bei beabsichtigter außerordentlicher Auflösung des Lehrverhältnisses ist eine Mediation in Österreich gesetzlich vorgeschrieben ( § 15a Berufsausbildungsgesetz)
Das Mediationsverfahren verfolgt das Ziel, dass ArbeitgeberInnen und Lehrlinge die Möglichkeit erhalten, vorhandene Probleme zu erörtern und nach Möglichkeit zu lösen.
In der Lehrlingsmediation wird abgeklärt, ob das Lehrverhältnis weitergeführt werden kann. Zu beachten sind die zahlreichen Fristen in diesem Zusammenhang.
Eine Mediation mit DienstgeberInnen, LehrlingsausbildnerInnen und Lehrlingen kann allerdings auch vor beabsichtigter Auflösung des Lehrverhältnisses sinnvoll sein. In einer Zeit, in der junge Menschen ihre Identität festigen und sich selbst finden, kommt es schnell zu Missverständnissen oder Reiberein mit AusbildnerInnen und Vorgesetzten. In der vertraulichen Atmosphäre der Mediation können Konflikte frühzeitig geklärt und somit das Dienstverhältnis unter besseren Voraussetzungen weitergeführt werden.
Familienmediation
Familienmediation kann in verschiedenen Kontexten eingesetzt werden, einschließlich Trennung oder Scheidung, Erbschaftsangelegenheiten, Problemen mit der Kindererziehung und anderen familiären Konfliktsituationen. Durch die aktive Beteiligung aller Familienmitglieder bietet die Mediation die Möglichkeit, langfristige, akzeptable Lösungen zu finden und die Beziehungen innerhalb der Familie zu verbessern.
Als Mediatorin unterstütze ich:
- in der Entscheidungsfindung bei familiären Veränderungsprozessen
- bei Konflikten von Familie und Paaren in Trennung und Scheidung
- Paare und Familien, die ihr Zusammenleben klären wollen
- bei schwierigen Verhältnissen in Patchworkfamilien
- die Kommunikation zwischen leiblichen Eltern und Adoptiv-/Pflegefamilien
- bei Konflikten zwischen verschiedenen Generationen
- bei Erbschaftsstreitigkeiten
- bei Konflikten zwischen Geschwistern
- bei Konflikten in Familienunternehmen und bei Firmennachfolge
- in Auseinandersetzung bei Ehen und Familien aus verschiedenen Kulturen
- bei der Klärung konflikthafter Themen im Kontext der Pflege und Betreuung von Familienangehörigen bei Konflikten in Wohn- und Lebensgemeinschaften
Mediation bei Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung
Das Behindertengleichstellungsrecht soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft ermöglichen und Diskriminierung verhindern Es bietet Schutz vor unmittelbarer (z.B. Verweigerung des Eintritts in ein Lokal) und mittelbarer (z.B. Barrieren jeglicher Art) Diskriminierung aufgrund einer Behinderung.
Bei Diskriminierung besteht ein Anspruch auf Schadenersatz, sowohl für materielle als auch immaterielle Schäden (wie Kränkung). Bevor eine Klage eingereicht werden kann, ist ein verpflichtender Schlichtungsversuch beim Sozialministeriumservice notwendig. Ziel der Schlichtung ist eine außergerichtliche Einigung. Das Verfahren ist formlos und erfordert keine anwaltliche Vertretung. Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens kann von den Parteien auch eine unentgeltliche Mediation als zusätzliches Konfliktlösungsinstrument in Anspruch genommen werden.